§ 1 TSchGZielsetzung
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-09-01