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Übernahme von illegal aufhältigen Person · Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen)

§ 7 Übernahme von illegal aufhältigen Person

Zu Artikel 10

ДействуетОфициальный текст

Die Begleichung der Sammelrechnung erfolgt auf das Konto

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in der Republik Polen des Minsteriums für Inneres und Verwaltung

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in der Republik Österreich des Bundesministeriums für Inneres innerhalb von sechzig Tagen ab Erhalt der Rechnung.