Europäisches Übereinkommen über die Haup · Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) § 3 Europäisches Übereinkommen über die HaupAnlagen Artikel 3 ДействуетОфициальный текст Die Anlagen zu diesem Übereinkommen sind Bestandteile des Übereinkommens. ← Предыдущая · § 2 Содержание § 4 · Следующая →