Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Rechte und Pflichten sowie die Wahl der · Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen

§ 11 Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Wahlvorschläge

ДействуетОфициальный текст

Jedem Wahlberechtigten steht es frei, bis drei Tage vor dem Wahltag einem Mitglied der Wahlkommission eine/einen oder mehrere Kandidaten oder Kandidatinnen für die Wahl vorzuschlagen. Die Wahlkommission hat die Liste der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen nach Einholung ihrer Zustimmung in alphabetischer Reihenfolge zusammenzufassen und die Wahlvorschlagsliste an einer für alle Auszubildenden zugänglichen Stelle kundzumachen. Die Wahlvorschläge sind weiters in der Wahlzelle anzuschlagen.