Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Konvention über die polizeiliche Zusamme · Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa

§ 1 Konvention über die polizeiliche ZusammeVertragsgegenstand

Artikel 1

ДействуетОфициальный текст

Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und/oder der öffentlichen Ordnung sowie bei der Verhinderung, Aufdeckung und polizeilichen Ermittlung von Straftaten, Dies erfolgt im Rahmen des innerstaatlichen Rechts, soweit diese Konvention nicht etwas anderes bestimmt.