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Abkommen über den Austausch und gegensei · Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)

§ 13 Abkommen über den Austausch und gegenseiZUSTÄNDIGE SICHERHEITSBEHÖRDEN

Artikel 13

ДействуетОфициальный текст

Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Wege die zuständigen Sicherheitsbehörden mit, die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlich sind.