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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Содержание
- § 0
- 1. Teil Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium
- § 3a Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 4 Festlegung der Planinhalte
- § 4a Meldungen
- § 5 Widerruf vereinfachter Anforderungen
- § 6 Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
- § 7 Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
- 2. Abschnitt Sanierungsplanung
- § 8 Sanierungsplan
- § 9 Inhalt des Sanierungsplans
- § 10 Indikatoren des Sanierungsplans
- § 11 Aktualisierung des Sanierungsplans
- § 12 Bewertung des Sanierungsplans
- § 13 Verbesserung des Sanierungsplans
- § 14 Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses
- § 15 Gruppensanierungsplan
- § 16 Inhalt des Gruppensanierungsplans
- § 17 Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- § 18 Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- 3. Abschnitt Abwicklungsplanung
- § 19 Abwicklungsplan
- § 20 Inhalt des Abwicklungsplans
- § 21 Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen
- § 22 Gruppenabwicklungsplan
- § 23 Inhalt des Gruppenabwicklungsplans
- § 24 Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen
- § 25 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 26 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- 2. Hauptstück Abwicklungsfähigkeit
- § 27 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
- § 28 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
- § 28a Ausschüttungsbeschränkungen
- § 29 Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
- § 30 Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
- § 31 Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen
- 3. Hauptstück Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 32 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 33 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 34 Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- § 35 Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- § 36 Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
- § 37 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden
- § 38 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
- § 39 Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
- § 40 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
- § 41 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich
- § 42 Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
- § 43 Offenlegungspflichten
- 3. Teil Frühzeitiges Eingreifen
- § 44 Frühinterventionsmaßnahmen
- § 45 Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements
- § 46 Vorläufiger Verwalter
- § 47 Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
- § 47a Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
- 1. Hauptstück Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze
- § 48 Abwicklungsziele
- § 49 Voraussetzungen für eine Abwicklung
- § 50 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
- § 51 Ausfall eines Instituts
- § 52 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
- § 53 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
- 2. Hauptstück Bewertung
- § 54 Allgemeine Bestimmungen
- § 55 Bewertungskriterien und Unterlagen
- § 56 Zweck der Bewertung
- § 57 Vorläufige und abschließende Bewertung
- 3. Hauptstück Abwicklungsbefugnisse
- § 58 Allgemeine Befugnisse
- § 59 Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts
- § 60 Parteiwechsel
- § 61 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
- § 62 Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
- § 63 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
- § 64 Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
- § 65 Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
- § 66 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
- § 66a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern
- § 67 Steuerungsübernahme
- § 67a Steuerungsmaßnahmen
- § 68 Abwicklungsverwalter
- § 69 Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
- 4. Hauptstück Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
- § 70 Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- § 71 Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
- § 72 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen
- § 73 Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 74 Allgemeine Grundsätze
- 2. Abschnitt Instrument der Unternehmensveräußerung
- § 75 Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
- § 76 Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung
- § 77 Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
- 3. Abschnitt Instrument des Brückeninstituts
- § 78 Anwendung des Instruments des Brückeninstituts
- § 79 Das Brückeninstitut
- § 80 Betrieb des Brückeninstituts
- § 81 Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut
- 4. Abschnitt Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
- § 82 Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten
- § 83 Die Abbaueinheit
- § 84 Betrieb der Abbaueinheit
- 5. Abschnitt Instrument der Gläubigerbeteiligung
- § 85 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 86 Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 86a Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden
- § 87 Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 88 Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung
- § 89 Behandlung der Anteilseigner
- § 90 Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)
- § 91 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
- § 92 Umwandlungsquote
- § 93 Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans
- § 94 Anforderungen an den Reorganisationsplan
- 6. Abschnitt Weitere Bestimmungen
- § 95 Wirksamwerden
- § 96 Widerruf der Zulassung zum Handel
- § 97 Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
- § 97a Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 98 Vertragliche Anerkennung in Drittländern
- § 99 Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen
- 7. Abschnitt Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 100 Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 101 Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
- § 102 Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 103 Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten
- § 104 Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
- § 105 Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
- § 105a Ausnahmen für Kreditinstitute-Verbünde
- § 105b Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 105c Meldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 105d Verstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- 6. Hauptstück Schutzbestimmungen
- § 106 Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 107 Bewertung unterschiedlicher Behandlung
- § 108 Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger
- § 109 Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen
- § 110 Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen
- § 111 Schutz von Sicherungsvereinbarungen
- § 112 Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen
- § 113 Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen
- 7. Hauptstück Verfahren
- § 113a Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen
- § 114 Mitteilungspflichten
- § 115 Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde
- § 116 Verfahren vor der Abwicklungsbehörde
- § 116a Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises
- § 117 Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
- § 118 Rechtsmittelverfahren
- § 119 Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren
- § 119a Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde
- 8. Hauptstück Geheimhaltung und Informationsaustausch
- § 120 Geheimhaltung
- § 121 Zulässiger Informationsaustausch
- § 122 Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden
- 5. Teil Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds
- § 123 Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 123a Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds
- § 123b Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen
- § 123c Brückenfinanzierung
- § 123d Beitragsgebarung und -verwaltung
- § 124 Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 125 Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 126 Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 127 Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge
- § 128 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
- § 129 Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
- § 130 Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung
- § 131 Rang in der Insolvenzrangfolge
- § 132 Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung
- 1. Abschnitt Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
- § 133 Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat
- § 134 Abwicklungskollegien
- § 135 Mitglieder des Abwicklungskollegiums
- § 136 Organisation des Abwicklungskollegiums
- § 137 Europäische Abwicklungskollegien
- § 138 Informationsaustausch zwischen Behörden
- 2. Abschnitt Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe
- § 139 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
- § 140 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 141 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 142 Gruppenabwicklungskonzept
- § 143 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
- 3. Abschnitt Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen
- § 144 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 145 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 146 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
- 7. Teil Beziehungen zu Drittländern
- § 147 Abkommen mit Drittländern
- § 148 Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
- § 149 Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
- § 150 Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
- § 151 Abwicklung von EU-Zweigstellen
- 8. Teil Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen
- § 152 Strafbestimmungen
- § 153 Strafbestimmungen betreffend juristische Personen
- § 155 Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen
- § 156 Meldungen an die EBA
- § 157 Sonstige Maßnahmen
- § 158 Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen
- § 158a Empfehlungen des Ausschusses
- § 158b Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses
- § 159 Verwendung von eingenommenen Geldstrafen
- 9. Teil Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 160 Kostenbestimmung
- § 161 Übergangsbestimmungen
- § 162 Abbaugesellschaft
- § 162a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- § 163 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 164 Verweise
- § 165 Gebühren und Abgaben
- § 166 Vollziehung
- § 167 Inkrafttreten und Anwendung
- § 168 Umsetzungshinweis