Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

AT · BaSAG

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

In Kraft190 ArtikelText geprüft am 25.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Teil Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium
  6. § 3a Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
  7. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
  8. § 4 Festlegung der Planinhalte
  9. § 4a Meldungen
  10. § 5 Widerruf vereinfachter Anforderungen
  11. § 6 Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
  12. § 7 Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
  13. 2. Abschnitt Sanierungsplanung
  14. § 8 Sanierungsplan
  15. § 9 Inhalt des Sanierungsplans
  16. § 10 Indikatoren des Sanierungsplans
  17. § 11 Aktualisierung des Sanierungsplans
  18. § 12 Bewertung des Sanierungsplans
  19. § 13 Verbesserung des Sanierungsplans
  20. § 14 Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses
  21. § 15 Gruppensanierungsplan
  22. § 16 Inhalt des Gruppensanierungsplans
  23. § 17 Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  24. § 18 Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  25. 3. Abschnitt Abwicklungsplanung
  26. § 19 Abwicklungsplan
  27. § 20 Inhalt des Abwicklungsplans
  28. § 21 Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen
  29. § 22 Gruppenabwicklungsplan
  30. § 23 Inhalt des Gruppenabwicklungsplans
  31. § 24 Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen
  32. § 25 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  33. § 26 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  34. 2. Hauptstück Abwicklungsfähigkeit
  35. § 27 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
  36. § 28 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
  37. § 28a Ausschüttungsbeschränkungen
  38. § 29 Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
  39. § 30 Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
  40. § 31 Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen
  41. 3. Hauptstück Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  42. § 32 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  43. § 33 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  44. § 34 Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  45. § 35 Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  46. § 36 Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
  47. § 37 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden
  48. § 38 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  49. § 39 Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
  50. § 40 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  51. § 41 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich
  52. § 42 Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  53. § 43 Offenlegungspflichten
  54. 3. Teil Frühzeitiges Eingreifen
  55. § 44 Frühinterventionsmaßnahmen
  56. § 45 Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements
  57. § 46 Vorläufiger Verwalter
  58. § 47 Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
  59. § 47a Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
  60. 1. Hauptstück Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze
  61. § 48 Abwicklungsziele
  62. § 49 Voraussetzungen für eine Abwicklung
  63. § 50 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
  64. § 51 Ausfall eines Instituts
  65. § 52 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
  66. § 53 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
  67. 2. Hauptstück Bewertung
  68. § 54 Allgemeine Bestimmungen
  69. § 55 Bewertungskriterien und Unterlagen
  70. § 56 Zweck der Bewertung
  71. § 57 Vorläufige und abschließende Bewertung
  72. 3. Hauptstück Abwicklungsbefugnisse
  73. § 58 Allgemeine Befugnisse
  74. § 59 Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts
  75. § 60 Parteiwechsel
  76. § 61 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
  77. § 62 Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
  78. § 63 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
  79. § 64 Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
  80. § 65 Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
  81. § 66 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
  82. § 66a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern
  83. § 67 Steuerungsübernahme
  84. § 67a Steuerungsmaßnahmen
  85. § 68 Abwicklungsverwalter
  86. § 69 Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
  87. 4. Hauptstück Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
  88. § 70 Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  89. § 71 Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
  90. § 72 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen
  91. § 73 Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  92. 1. Abschnitt Allgemeines
  93. § 74 Allgemeine Grundsätze
  94. 2. Abschnitt Instrument der Unternehmensveräußerung
  95. § 75 Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
  96. § 76 Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung
  97. § 77 Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
  98. 3. Abschnitt Instrument des Brückeninstituts
  99. § 78 Anwendung des Instruments des Brückeninstituts
  100. § 79 Das Brückeninstitut
  101. § 80 Betrieb des Brückeninstituts
  102. § 81 Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut
  103. 4. Abschnitt Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
  104. § 82 Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten
  105. § 83 Die Abbaueinheit
  106. § 84 Betrieb der Abbaueinheit
  107. 5. Abschnitt Instrument der Gläubigerbeteiligung
  108. § 85 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  109. § 86 Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  110. § 86a Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden
  111. § 87 Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  112. § 88 Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung
  113. § 89 Behandlung der Anteilseigner
  114. § 90 Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)
  115. § 91 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
  116. § 92 Umwandlungsquote
  117. § 93 Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans
  118. § 94 Anforderungen an den Reorganisationsplan
  119. 6. Abschnitt Weitere Bestimmungen
  120. § 95 Wirksamwerden
  121. § 96 Widerruf der Zulassung zum Handel
  122. § 97 Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
  123. § 97a Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  124. § 98 Vertragliche Anerkennung in Drittländern
  125. § 99 Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen
  126. 7. Abschnitt Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  127. § 100 Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  128. § 101 Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
  129. § 102 Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  130. § 103 Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten
  131. § 104 Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
  132. § 105 Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
  133. § 105a Ausnahmen für Kreditinstitute-Verbünde
  134. § 105b Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  135. § 105c Meldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  136. § 105d Verstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  137. 6. Hauptstück Schutzbestimmungen
  138. § 106 Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  139. § 107 Bewertung unterschiedlicher Behandlung
  140. § 108 Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger
  141. § 109 Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen
  142. § 110 Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen
  143. § 111 Schutz von Sicherungsvereinbarungen
  144. § 112 Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen
  145. § 113 Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen
  146. 7. Hauptstück Verfahren
  147. § 113a Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen
  148. § 114 Mitteilungspflichten
  149. § 115 Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde
  150. § 116 Verfahren vor der Abwicklungsbehörde
  151. § 116a Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises
  152. § 117 Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
  153. § 118 Rechtsmittelverfahren
  154. § 119 Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren
  155. § 119a Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde
  156. 8. Hauptstück Geheimhaltung und Informationsaustausch
  157. § 120 Geheimhaltung
  158. § 121 Zulässiger Informationsaustausch
  159. § 122 Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden
  160. 5. Teil Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds
  161. § 123 Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  162. § 123a Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds
  163. § 123b Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen
  164. § 123c Brückenfinanzierung
  165. § 123d Beitragsgebarung und -verwaltung
  166. § 124 Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  167. § 125 Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  168. § 126 Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  169. § 127 Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge
  170. § 128 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
  171. § 129 Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
  172. § 130 Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung
  173. § 131 Rang in der Insolvenzrangfolge
  174. § 132 Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung
  175. 1. Abschnitt Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
  176. § 133 Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat
  177. § 134 Abwicklungskollegien
  178. § 135 Mitglieder des Abwicklungskollegiums
  179. § 136 Organisation des Abwicklungskollegiums
  180. § 137 Europäische Abwicklungskollegien
  181. § 138 Informationsaustausch zwischen Behörden
  182. 2. Abschnitt Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe
  183. § 139 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
  184. § 140 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  185. § 141 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  186. § 142 Gruppenabwicklungskonzept
  187. § 143 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
  188. 3. Abschnitt Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen
  189. § 144 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  190. § 145 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  191. § 146 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
  192. 7. Teil Beziehungen zu Drittländern
  193. § 147 Abkommen mit Drittländern
  194. § 148 Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
  195. § 149 Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
  196. § 150 Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
  197. § 151 Abwicklung von EU-Zweigstellen
  198. 8. Teil Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen
  199. § 152 Strafbestimmungen
  200. § 153 Strafbestimmungen betreffend juristische Personen
  201. § 155 Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen
  202. § 156 Meldungen an die EBA
  203. § 157 Sonstige Maßnahmen
  204. § 158 Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen
  205. § 158a Empfehlungen des Ausschusses
  206. § 158b Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses
  207. § 159 Verwendung von eingenommenen Geldstrafen
  208. 9. Teil Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
  209. § 160 Kostenbestimmung
  210. § 161 Übergangsbestimmungen
  211. § 162 Abbaugesellschaft
  212. § 162a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  213. § 163 Sprachliche Gleichbehandlung
  214. § 164 Verweise
  215. § 165 Gebühren und Abgaben
  216. § 166 Vollziehung
  217. § 167 Inkrafttreten und Anwendung
  218. § 168 Umsetzungshinweis