VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 142 VAG 2016Rückversicherung mit begrenztem Risikoübertrag
2. Abschnitt Gliederung und Ausweis
Verträge, durch die versicherungstechnische Risiken nicht oder nur in sehr geringem Umfang übertragen werden, sind für Zwecke der Rechnungslegung nicht als Rückversicherungsverträge zu betrachten.
История изменений
- In Kraft seit 2016-01-01