Verlängerung der Anspruchsdauer für den · Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter § 6 Verlängerung der Anspruchsdauer für den Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2015 in Kraft. ← Предыдущая · § 5 Содержание § 7 · Следующая →