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Standesregeln für Kreditvermittlung · Standesregeln für Kreditvermittlung

§ 2 Standesregeln für KreditvermittlungStandeswidriges Verhalten

ДействуетОфициальный текст

Standeswidrig ist ein Verhalten im Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern oder ein Verhalten anderen Berufsangehörigen gegenüber, das geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder gemeinsame Interessen des Berufsstandes zu schädigen.