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Praxiserfordernisse für Vertragsbedienst · Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen

§ 2 Praxiserfordernisse für VertragsbedienstVerwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (Polyvalente Ausbildung)

ДействуетОфициальный текст

(1) Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie, in denen eine polyvalente Ausbildung angeboten wird (§ 38 Abs. 2a VBG), ist eine einschlägige Berufspraxis mindestens im Umfang einer zweijährigen Vollbeschäftigung erforderlich.

(2) § 1 Abs. 2 bis 4 ist anzuwenden.