Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Pflasterer/Pflasterin-Ausbildungsordnung · Pflasterer/Pflasterin-Ausbildungsordnung

§ 7 Pflasterer/Pflasterin-AusbildungsordnungAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Längen- und Flächenberechnung,

2. Gewichtsberechnung,

3. Prozentrechnung,

4. Raumberechnung,

5. Materialbedarfsberechnung.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Tabellen und Formeln ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.