StubeiV · Studienbeitragsverordnung
§ 4c StubeiV
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Z 2 ist der Studienbeitrag für das Wintersemester 2026/2027 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. § 4a letzter Satz findet Anwendung.