SchBV · Schiffsbetriebsverordnung
§ 44 SchBVNichterfüllung der Mindestausrüstung gemäß § 40 Nichterfüllung der Mindestausrüstung gemäß Paragraph 40
4. Abschnitt Mindestbesatzungsvorschriften
Entspricht ein Motorfahrzeug, ein Schubschiff, ein Schubverband, ein Koppelverband oder ein Fahrgastschiff nicht dem Standard S1, muss die Mindestbesatzung gemäß § 41, § 42 oder § 43 jeweils um eine Matrosin bzw. einen Matrosen erhöht werden.