GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 145 GSP-AVFördergegenstände
10. Abschnitt Ökologische/biologische Erzeugung (47-09)
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Aktionen zur Unterstützung der biologischen Produktion: Spezialberatungen und Betreuung sowie andere Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zum ökologischen Anbau und zur Verarbeitung biologisch hergestellter Produkte und
2. Zertifizierungskosten (Erstzertifizierung und jährliche Kontrollkosten).
История изменений
- In Kraft seit 2024-08-06