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GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

§ 57 GSP-AVDurchführungszeitraum Projektmaßnahmen

1. Unterabschnitt Allgemeine Fördervoraussetzungen

ДействуетОфициальный текст

Sofern nicht in einer Projektmaßnahme Abweichendes geregelt ist, kann der Durchführungszeitraum für ein Projekt (Projektlaufzeit) bis zu drei Jahre betragen. Wenn durch eine vom Förderwerber nicht verschuldete Verzögerung das Projektziel nicht innerhalb des ursprünglichen Durchführungszeitraums erreicht werden kann, kann der Durchführungszeitraum entsprechend, gegebenenfalls über den Zeitraum von drei Jahren hinaus, verlängert werden. Die Verlängerung der Projektlaufzeit kann nur genehmigt werden, wenn die Verlängerung vor Ablauf der Durchführungsfrist beantragt wurde.

История изменений
  • In Kraft seit 2023-01-01