IDSA-Vereinbarung (Bund – OÖ) · IDSA-Vereinbarung (Bund – OÖ)
§ 6 IDSA-Vereinbarung (Bund – OÖ)Inkrafttreten
Artikel 6
Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach dem Oberösterreichischen Landes-Verfassungsgesetz erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.