Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherh · Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Kanada)

§ 20 Abkommen im Bereich der sozialen SicherhVerwaltungsvereinbarung

Artikel 20

ДействуетОфициальный текст

1. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten haben eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Maßnahmen festlegt.

2. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten haben ihre Verbindungsstellen in der Verwaltungsvereinbarung zu bestimmen.