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Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen

§ 18 Systemsicherheit von ZahlungssystemenTeilnahmebedingungen

2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit

ДействуетОфициальный текст

Ein Zahlungssystem hat über objektive, risikobasierte und öffentlich zugängliche Teilnahmekriterien zu verfügen, die einen fairen und offenen Zugang ermöglichen.