Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen
§ 18 Systemsicherheit von ZahlungssystemenTeilnahmebedingungen
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
Ein Zahlungssystem hat über objektive, risikobasierte und öffentlich zugängliche Teilnahmekriterien zu verfügen, die einen fairen und offenen Zugang ermöglichen.