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Pfandverordnung für Einweggetränkeverpac · Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen

§ 18 Pfandverordnung für EinweggetränkeverpacZählstellen

5. Abschnitt Materialflüsse

ДействуетОфициальный текст

Die zentrale Stelle hat Zählstellen einzurichten und zu betreiben oder Zählstellen zu beauftragen. Diese Zählstellen dienen der Erfassung der manuell zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen.