Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Frauenförderungsplan – BMI · Frauenförderungsplan – BMI

§ 24 Frauenförderungsplan – BMIInformation über einschlägige Rechtsvorschriften

4. Abschnitt Organisatorische Förderungsmaßnahmen

ДействуетОфициальный текст

(1) Der jeweils geltende Frauenförderungsplan ist im Intranet zu veröffentlichen.

(2) Allen, insbesondere neu eintretenden, Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ist der Frauenförderungsplan von der Dienstbehörde oder der Dienststellenleitung zur Kenntnis zu bringen.

(3) Im Rahmen der Grundausbildung ist über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.