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Auslieferung (Brasilien) · Auslieferung (Brasilien)

§ 5 Auslieferung (Brasilien)Fiskalische strafbare Handlungen

Artikel 5

ДействуетОфициальный текст

Die Auslieferung darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Recht der ersuchten Partei nicht dieselbe Art von Steuern oder Abgaben einhebt oder keine Steuer-, Abgaben-, Zoll- oder Devisenbestimmungen derselben Art wie das Recht der ersuchenden Partei vorsieht.