TKGV 2025 · Telekommunikationsgebührenverordnung 2025
§ 21 TKGV 2025
4. Abschnitt Frequenzzuteilungsgebühr
Erfolgt die Frequenzzuteilung auf Grund einer von Amts wegen angeordneten Frequenzänderung oder im Zug der Übertragung einer Bewilligung im Sinn von § 34 Abs. 10 TKG 2021 oder im Falle der Bewilligung gemäß § 12 bis § 15, sind keine Gebühren nach diesem Abschnitt zu entrichten.
Ссылается на
- TKGV 2025 § 12
- TKGV 2025 § 15
- TKGV 2025 ст. 34