Frauenförderungsplan BKA 2025 · Frauenförderungsplan BKA 2025
§ 23 Frauenförderungsplan BKA 2025Förderung der Mitarbeit von Frauen
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
Personalverantwortliche und Vorgesetzte haben Frauen, die die Mitarbeit in Kommissionen, und Beiräten anstreben, zu unterstützen und zu fördern. Es ist darauf zu achten, dass in den in den Dienstvorschriften vorgesehenen Kommissionen nach Möglichkeit Frauen entsprechend vertreten sind, insbesondere auch als Vorsitzende und Mitglieder mit Stimmrecht.