Frauenförderungsplan BKA 2025 · Frauenförderungsplan BKA 2025
§ 24 Frauenförderungsplan BKA 2025Inkrafttreten und Außerkrafttreten
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt, BGBl. II Nr. 437/2023 , außer Kraft.