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Frauenförderungsplan BKA 2025 · Frauenförderungsplan BKA 2025

§ 3 Frauenförderungsplan BKA 2025Bevorzugte Aufnahme

1. Hauptstück Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

ДействуетОфициальный текст

Bei allen jenen Verwendungsgruppen/Entlohnungsgruppen, bei denen eine Unterrepräsentation von Frauen gemäß § 11b des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl. Nr. 100/1993 , besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen. Eine bereits erreichte Frauenquote von 50% ist jedenfalls zu wahren.