AgrarOLkG · Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
AgrarOLkG ст. 36Verfahrensbeteiligte
Unterabschnitt 1 Gerichtsverfahren in Verwaltungssachen
An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind beteiligt: 1.
der Kläger,
2.
die Durchsetzungsbehörde,
3.
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Durchsetzungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.