Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

AufenthV · Aufenthaltsverordnung

AufenthV ст. 44Gebühren für die Niederlassungserlaubnis

Kapitel 3 Gebühren

ДействуетОфициальный текст

An Gebühren sind zu erheben 1.

für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes)

147 Euro,

2.

für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes)

124 Euro,

3.

für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen

113 Euro.