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BankkflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau

BankkflAusbV ст. 7Inhalt von Teil 1

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

ДействуетОфициальный текст

Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.

die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.