1. DV-BEG · Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
1. DV-BEG ст. 13aZusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen
1. Berechnung und Zahlung der Rente
(Entfällt)