BGB ст. 1Beginn der Rechtsfähigkeit
Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.