BGB ст. 2Eintritt der Volljährigkeit
Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.