BGB ст. 2011Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
Untertitel 4 Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.