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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB ст. 685Schenkungsabsicht

Titel 13 Geschäftsführung ohne Auftrag

ДействуетОфициальный текст

(1) Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen.

(2) Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, von dem Empfänger Ersatz zu verlangen.