34. BImSchV ст. 2Lärmindizes
(1) Die Lärmindizes L Day , L Evening und L Night sind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Tagen in folgenden Zeiträumen erfolgen: 1.
L Day : 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr,
2.
L Evening : 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr,
3.
L Night : 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.
Ein Jahr ist das für die Schallemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Kalenderjahr.
(2) Der Lärmindex L DEN in Dezibel ist wie folgt definiert: