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BinSchEO · Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

BinSchEO ст. 39Nachprüfung von Eichungen

Fünfter Abschnitt Nacheichungen und Nachprüfungen

ДействуетОфициальный текст

Ergibt die Prüfung nach § 4 Absatz 2 Nummer 4, dass eine Angabe im Eichschein auf fehlerhafter Messung oder Berechnung beruht, so dass die in § 14 angegebenen Fehlergrenzen nicht eingehalten werden, so ist die Eichung in dem von der Zentralstelle festzulegenden Umfang zu wiederholen. Die Zentralstelle kann mit der Wiederholung der Eichung den Außendienst eines anderen Sitzes als den ursprünglich damit befassten beauftragen.