BinSchPersV ст. 30Leichtmatrose und Leichtmatrosin
Abschnitt 2 Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin erwerben will, muss 1.
mindestens 15 Jahre alt sein und
2.
Folgendes vorweisen können: a)
einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 oder Absatz 2 zugelassenen Ausbildungsprogramms oder
b) einen Arbeitsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 3 zugelassenen Weiterbildungsprogramms für die Betriebsebene.