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BinSchPersV · Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

BinSchPersV Art. 30Leichtmatrose und Leichtmatrosin

Abschnitt 2 Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal

En vigueurTexte officiel

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin erwerben will, muss 1.

mindestens 15 Jahre alt sein und

2.

Folgendes vorweisen können: a)

einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 oder Absatz 2 zugelassenen Ausbildungsprogramms oder

b) einen Arbeitsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 3 zugelassenen Weiterbildungsprogramms für die Betriebsebene.