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BodSchätzG · Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

BodSchätzG ст. 19Nutzung der Ergebnisse der Bodenschätzung durch andere Behörden

Abschnitt 5 Schlussvorschriften

ДействуетОфициальный текст

Die Ergebnisse und Daten der Bodenschätzung können anderen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt und von ihnen genutzt werden. Die Weitergabe an andere Nutzer erfolgt nach landesrechtlichen Bestimmungen.