BodSchätzG · Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
BodSchätzG ст. 19Nutzung der Ergebnisse der Bodenschätzung durch andere Behörden
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Die Ergebnisse und Daten der Bodenschätzung können anderen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt und von ihnen genutzt werden. Die Weitergabe an andere Nutzer erfolgt nach landesrechtlichen Bestimmungen.