BOKraft · Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft ст. 35Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
1. Titel Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
In Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein.