BOKraft · Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft ст. 36Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
1. Titel Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Die §§ 32, 33 Abs. 1 bis 3 und § 35 gelten nicht für die Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43 PBefG).