BOKraft · Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft ст. 40Beförderungsentgelte
3. Titel Mietwagenverkehr
Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.