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BuchbAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin

BuchbAusbV ст. 9Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

ДействуетОфициальный текст

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können, wenn noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde und die Vertragsparteien dies vereinbaren, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden.