EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 ст. 23aBesondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung
Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.