EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 ст. 39fÄnderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen
Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen
(1) Zuschläge sind den Biomasseanlagen, auf die sich die in dem Gebot angegebene Genehmigung bezieht, verbindlich und dauerhaft zugeordnet. Sie dürfen nicht auf andere Anlagen oder andere Genehmigungen übertragen werden.
(2) Wird die Genehmigung nach Erteilung des Zuschlags geändert, bleibt der Zuschlag auf die geänderte Genehmigung bezogen. Der Umfang des Zuschlags verändert sich dadurch nicht.