ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO ст. 16Fernmeldeanlagen
Die Vorschriften des § 16 der EBO gelten entsprechend.
ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Die Vorschriften des § 16 der EBO gelten entsprechend.