ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO ст. 17Untersuchen und Überwachen der Bahn
Die Vorschriften des § 17 der EBO gelten entsprechend.
ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Die Vorschriften des § 17 der EBO gelten entsprechend.