FamFG ст. 173Vertretung eines Kindes durch einen Beistand
Abschnitt 4 Verfahren in Abstammungssachen
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
Abschnitt 4 Verfahren in Abstammungssachen
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.